Musikalische Schlossweihnacht

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Hinweis: Gemäß dem am 12. + 13.12.2020 noch geltenden § 9 (1) i.V.m. § 1 (1) und § 1 (2) der 8. SARS-CoV-2-EindVO [LSA] vom 15.09.2020 waren die Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie die Patienten von Krankenhäusern bei ihrem Aufenthalt im Bereich der Einrichtung/des Krankenhauses von den Pflichten befreit, einen Mindestabstand zu anderen Bewohnern/Patienten zu wahren und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.